Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Anpachtung des oben angeführten Geländes beim Domänenamt Niedersachsen für die höchstmögliche Dauer mit einer möglichen Kaufoption.

 

Ferner wird der Ankauf der Gebäude zum geringstmöglichen Preis mit dem darin befindlichen Inventar vom Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wundervolle Ferien GmbH beschlossen und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verhandlungen bis hin zum Kaufvertrag zu führen.

 


RV Bücking berichtet über die bisher geführten Verhandlungen zwischen der Gemeinde und der NSB. Das Domänenamt würde das Gelände gerne an die Kommune für 75 Jahre abgeben. Dadurch wäre vorerst kein Rückbau erforderlich.

Das Bauamt des Landkreises Wittmund hält unterdessen die Nutzung der Räumlichkeiten als Lagerraum für möglich.  Da lt. Baugenehmigung ursprünglich Wohngebäude zugelassen wurden, ist eine Nutzungsänderung erforderlich.

 

BM Piszczan ergänzt, dass eine Fläche aus der Masse fällt, da diese eine eingetragene Schutzdüne ist und durch den NLWKN verwaltet werden soll.

 

Das Gremium berät darüber, inwieweit ein Kaufpreis gedrückt werden kann, da der jetzige Nutzer eigentlich zum Rückbau verpflichtet ist. Tritt die Gemeinde als Pächter auf, würde dies für den Nutzer erhebliche Kosten sparen. Dieses Argument sollte in die Verhandlungen mit einfließen.

 

Für RV Bücking  ist es selbstredend, dass die Verhandlungsführer das bestmögliche Ergebnis für die Gemeinde erzielen sollen.

 

RM Schreiber ist der angesetzte Preis für das Inventar zu hoch. Wenn es sich um brauchbare Gegenstände handeln würde, wären diese längst verkauft worden. Er bezweifelt, dass die Einstellmöglichkeiten der gemeindeeigenen Fahrzeuge  und die Vermietung der Kühlzellen aus Platzgründen vereinbar sind.

 

Dem stimmt RM Klasing zu, der außerdem befürchtet, dass durch den Nicht-Verkauf erhöhte Entsorgungskosten auf die Gemeinde zukommen könnten.

 

BM Piszczan betont, dass dem Insolvenzverwalter der preisliche  Anteil von Inventar und Gebäude gleichgültig ist.

 

RV Bücking ändert den Beschlussvorschlag geringfügig ab, so dass dieser einheitlich vom Rat beschlossen wird.