Hartmut Brings, wohnhaft Süderloog 47, fragt nach, ob man die Beschwerde der fünf Nachbarn öffentlich machen kann, damit man keine falschen Leute im Dorf des Widerspruchs beschuldige.

 

VA Braun verneint die Veröffentlichung der Namen aus datenschutzrechtlichen Gründen.

 

RM Schreiber informiert darüber, drei von den Einspruch Einlegenden  Zweitwohnungsbesitzer sein.  Darüber wäre er sehr verärgert, denn die „besetzen“ hier Wohnraum. 

 

Um 20:21 Uhr betritt RM Klasing den Raum.

 

BM Piszczan erläutert die Vorgehensweise Widerspruchsverfahren.

 

RV Bauer weist darauf hin, dass die anliegenden Grundstückseigentümer bisher nur von ihrem Informationsrecht  Gebrauch machen, was verständlich und völlig legitim sei. Kritisch und unverständlich für sie würde es erst, wenn es tatsächlich zu einer Klage kommt.