Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Befangen: 1

Beschluss:

 

Das Einvernehmen auf Zulassung einer Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Dorf – Teil A“ bezüglich der Mindestgröße von 600m² für Baugrundstücke wird nicht erteilt.

 


RV Bauer erläutert den TOP. Die Mindestgröße für neue Baugrundstücke betrage 600 qm².

 

RM Redelfs nennt das betreffende Objekt. Die Gebäude sollen hier getrennt werden, um diese wirtschaftlich zu führen.

 

BM Piszczan verlässt wegen Befangenheit den Tisch um 20.47 Uhr.

 

Es wird kontrovers über die generelle Teilung von Grundstücken diskutiert.

 

RM Germis möchte wissen, was mit der Abspaltung des Hauses passieren werde. Es stellt sich die Frage, ob dort Wohnungen als Einzeleigentum verkauft werden sollen. Dieses könne nicht akzeptiert werden. Es handele sich um eine neue Situation.

 

VA Braun ist der Ansicht,  es können nicht alle möglichen Varianten im B-Plan festgehalten werden.

 

Herr Andreesen ist der Auffassung, es sei die Frage, ob bei Teilung eines Grundstücks das Haus dann größer sei, als auf dieser Grundstücksgröße erlaubt sei, und auf dem zweiten, neuen Teilstück noch eine zusätzliche Bebauung stattfinden könnte. 

 

RM Klasing ist der Ansicht, die Frage der Grundstücksteilung solle im neuen Rat diskutiert werden.

 

RM Schreiber ist der Meinung der B-Plan müsse noch mal überarbeitet werden.

 

VA Braun teilt mit, dieses müsse von der Zeitschiene her gesehen der neue Rat machen.