Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die neue anliegende Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse für die Wahlperiode 2016-2021.

 


§ 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird dahingehend geändert, dass der Rat in seiner ersten Sitzung einen Vertreter/in des/der Ratsvorsitzenden wählt.

 

Der Rat stimmt der Änderung einstimmig zu.