Sitzung: 03.11.2016 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 01/100/2016
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt in der Besetzung der Ausschüsse der
Vertretung von den Regelungen des § 71 Absätze 2,3,4,6 und 8 NKomVG
festgelegtem Verfahren abzuweichen. Stattdessen werden die Mitglieder der
Ausschüsse von den Ratsfrauen und Ratsherren des Rates mit einfacher Mehrheit
gewählt.
2. Der Rat beschließt, dass grundsätzlich in den Ausschüssen jedes Nichtausschussmitglied berechtigt ist ein abwesendes Ausschussmitglied zu vertreten. Jedoch benennt das zu vertretende Ausschussmitglied seine Vertretung selber.
RV Redelfs erklärt,
dass es aufgrund der Tatsache, dass es im Rat der Gemeinde Spiekeroog keine
Fraktionen oder Gruppen gibt, eine Abweichung von dem im NKomVG festgelegtem
Verfahren beschlossen werden muss. Daneben gibt sie bekannt, dass im Vorfeld
zur konstituierenden Ratssitzung konstruktive Gespräche der Ratsfrauen und
Ratsherren stattgefunden haben und dabei eine Einigung über die zu vergebenden
Positionen erzielt worden ist.