Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat beschließt in der Besetzung der Ausschüsse der Vertretung von den Regelungen des § 71 Absätze 2,3,4,6 und 8 NKomVG festgelegtem Verfahren abzuweichen. Stattdessen werden die Mitglieder der Ausschüsse von den Ratsfrauen und Ratsherren des Rates mit einfacher Mehrheit gewählt.

 

2. Der Rat beschließt, dass grundsätzlich in den Ausschüssen jedes Nichtausschussmitglied berechtigt ist ein abwesendes Ausschussmitglied zu vertreten. Jedoch benennt das zu vertretende  Ausschussmitglied seine Vertretung selber.

 


RV Redelfs erklärt, dass es aufgrund der Tatsache, dass es im Rat der Gemeinde Spiekeroog keine Fraktionen oder Gruppen gibt, eine Abweichung von dem im NKomVG festgelegtem Verfahren beschlossen werden muss. Daneben gibt sie bekannt, dass im Vorfeld zur konstituierenden Ratssitzung konstruktive Gespräche der Ratsfrauen und Ratsherren stattgefunden haben und dabei eine Einigung über die zu vergebenden Positionen erzielt worden ist.