Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

 


Der Ausschuss stimmt der Nutzungsänderung einvernehmlich zu.

RM Schreiber weist noch einmal auf die Einhaltung der gewerblichen Nutzung hin.

Diese ist auch für den neuen Eigentümer grundbuchlich durch den Erbbaurechtsvertrag bis November 2043 verpflichtend.