BM Piszczan weist
darauf hin, dass die Antragstellerin über Wohneigentum auf der Insel verfügt
und somit die Vergabekriterien hier nicht greifen.
Da in der
Vergangenheit unterschiedlichste Verträge und Richtlinien galten, wird die
Verwaltung gebeten, in diesem Fall genauer zu recherchieren und die Ergebnisse
zur nächsten Sitzung vorzulegen.
RM Weibels bittet
um Einsichtnahme der Vergabekriterien und des Erbbaupachtvertrages.