Beschluss: zurückgestellt

 

 


BM Piszczan weist darauf hin, dass die Antragstellerin über Wohneigentum auf der Insel verfügt und somit die Vergabekriterien hier nicht greifen.

 

Da in der Vergangenheit unterschiedlichste Verträge und Richtlinien galten, wird die Verwaltung gebeten, in diesem Fall genauer zu recherchieren und die Ergebnisse zur nächsten Sitzung vorzulegen.

 

RM Weibels bittet um Einsichtnahme der Vergabekriterien und des Erbbaupachtvertrages.