Sitzung: 26.01.2017 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/006/2017
Beschlussvorschlag:
1.)
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Hersteller der Neuharlingersieler Zuwegung beim
Hafenzweckverband Neuharlingersiel zu erfragen und ein Angebot für eine
baugleiche Zuwegung einzuholen. Ebenso gilt das für das Versetzen von Dalben
und das Montieren der neuen Halterung an der Mole.
2.)
Zur
Klärung der Möglichkeit der Verlegung der Anlegestelle für das Rettungsboot ist
auch der SSC zu beteiligen.
RM Warenski
verteilt an die Anwesenden Pläne, anhand derer die derzeitige Situation am
Anlegesteg verdeutlicht werden soll. Er beschreibt zudem die schwierige
Situation für die RTW-Fahrer, die derzeit ca. 250m rückwärts fahren müssen,
wenn sie sich auf dem Rückweg vom Steg befinden.
In einem
Zeitfenster von fünf Stunden sei es nicht möglich, Verletzte
abzutransportieren. Die neue, von ihm vorgeschlagene Stelle, ermöglicht dagegen
ein einfacheres Anlegen. Die damaligen Kosten in Neuharlingersiel beliefen sich
auf 18.000€, so dass er von derzeitigen Gesamtkosten in Höhe von 25.000€
ausgeht.
In der Diskussion
verständigt sich der Rat darauf, Rücksprache mit allen Beteiligten(NPorts,
Reederei, SSC, Landkreis Wittmund, NSB, Zoll) zu halten. Zudem soll sich um
Zuschüsse für die Umsetzung bemüht werden.
Es ist die Frage zu
klären, ob auch anderen Booten das An- und Ablegen gestatten werden soll.
Ein auf dem
Insularen Erfahrungsaustausch gefasster Beschluss war, dass die Erreichbarkeit
der Inseln dem Land Niedersachsen vorgetragen werden sollen.
Dieses Schreiben
ist in Vorbereitung, bei der Beteiligung von 7 Inseln und 4 Landkreise jedoch
noch nicht abgeschlossen.
RM Schreiber gibt
zu Bedenken, dass eine Verringerung des Zeitfensters, in der Spiekeroog nicht
erreichbar ist, keine Vorteile bringt, wenn nicht zeitgleich auch in
Neuharlingersiel entsprechende Maßnahmen getroffen werden, die das dortige
Zeitfenster verkleinern.
RM Warenski stellt sich zudem eine Umsetzung Anfang 2018 vor, damit die Mittel aus zwei Haushaltsjahren für diese Maßnahme genutzt werden können.