Sitzung: 09.02.2017 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/005/2017
Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog bestätigt, dass die Antragstellerin den Bedingungen der Präambel entspricht. Sollte ein Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien vorgelegt werden, so wird die Verwaltung beauftragt, einen neuen Erbbaurechtsvertrag mit der Käuferin für die Restlaufzeit bis zum 10.03.2044 zu vereinbaren. Die Vergaberichtlinien von 2003 sollen Bestandteil des neuen Erbbaurechtsvertrages sein.
BM Piszczan erklärt, dass der
Umfang des Personenkreises, der einen Erbbaupachtvertrag in dem Gebiet
abschließen darf, bisher unklar war. Letztendlich verweist § 13b des
Erbbaupachtvertrages auf die einführende Präambel. Demnach sollen Spiekerooger
berücksichtigt werden, die ihren Hauptwohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt auf
der Insel haben.
RV Redelfs gibt zu bedenken,
dass der damalige Grundgedanke ein anderer war. Neben den genannten Kriterien
durfte der Bewerber auch kein Eigentum auf der Insel haben. Sie spricht sich
daher dafür aus, dass der neue Bewerber einen neuen Vertrag abschließt, in dem
neue Kriterien gelten sollen.
RM Klasing sieht ebenfalls den
Willen des damaligen Rates nicht berücksichtigt. Er plädiert dafür, das
Vorkaufsrecht geltend zu machen. Fraglich wäre dabei jedoch dabei, wer für die
Zahlung der Grunderwerbssteuer aufkommt.
Er spricht sich weiter dringend
für eine Beteiligung des Landes aus, da diese ursprünglich das Gebiet der
Gemeinde überlassen haben.
Der Rat diskutiert darüber, ob
durch den beabsichtigten Verkauf ein Verstoß gegen die Vorgaben der Präambel
verstoßen wird, da diese in Satz 2 Spekulationen ausschließen.
GStB Köster vermutet dass sich
kein passender Käufer bisher gefunden hat, da die Kaufpreisvorstellungen der
Verkäufer unangemessen sind.
BM Piszczan verweist auf die
drei bisherigen Fälle, bei denen kein Eingreifen möglich war. RM Weibels
verweist darauf, dass kein Gericht darüber abschließend geurteilt hat. Für ihn
erzielen die Verkäufer einen Spekulationsgewinn.
RV Redelfs formuliert einen
leicht abgewandelten Beschlussvorschlag, den der Rat einstimmig beschließt.