Beschluss: Es wurde kein Beschluss gefasst

 

 


RM Warenski möchte nicht auf die Entscheidung des Gerichtes warten und stattdessen neue Ideen zur Behebung des Wohnraummangels entwickeln.

 

BM Piszczan informiert über das Treffen beim Verband der Wohnungswirtschaft, die die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft empfehlen und von einer Wohnungsbaugenossenschaft abraten. Eine Gesellschaft ist die einfachere Form, bei der das Eigenkapital in Form von Grundstücken eingebracht wird und welche auf Basis bereits bestehenden Liegenschaften aufgebaut wird.

Bei der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft könnte, soweit die Gesellschaft als Bauherr auftritt, im Herbst 2018 mit dem Bauen begonnen werden, soweit diese Vorhaben nicht beklagt werden.

 

RM Weibels ergänzt, dass die Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft keine Option sei, da die Gemeinde weiterhin als Wohnungsgeber auftreten will und soll.

 

RM Germis erinnert daran, dass derzeit Banken Strafzinsen zahlen und daher Möglichkeiten suchen, Gelder für sich und ihre Kunden anzulegen. Das Mitspracherecht der Gemeinde bleibt bei einer Gründung der GmbH erhalten.

 

BM Piszczan will abwarten bis das Angebot zur Konzepterstellung vorliegt und dies dann in den Rat bringen. Der ursprünglich für den 29.3. angesetzte Termin im Rahmen der Gesellschafterversammlung wurde verschoben.

 

Der Rat folgt diesem Vorschlag, so dass heute kein Beschluss gefasst wird.