Sitzung: 06.04.2017 Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/021/2017
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen den § 10 dahingehend zu ändern das Abbrennen/Nutzen von Pyrotechnik von Sylvester 22:00 Uhr bis Neujahr 01:00 Uhr zu erlauben.
RM
Warenski erläutert hierzu kurz seinen Antrag und stellt noch einmal klar, dass
er das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester für ein Stück Kulturgut halte.
Beisitzerin
Fock ist da gegensätzlicher Meinung, sie hält die LärmSchVO für eine wichtige
Errungenschaft, die es unbedingt für Spiekeroog zu erhalten gelte.
Es
stellt sich die grundsätzliche Frage, wenn der § 10 aus der Satzung
herausgenommen werde, welche Auswirkungen das auf die ganze LärmSchVO haben
kann.
Hierzu
erläutert der Bürgermeister, dass die LärmSchVO natürlich umstritten ist und
einige Spiekerooger Ansatzpunkte sehen, diese zu Fall zu bringen. Der momentan
bestehende Bußgeldbescheid könnte zurückgenommen werden.
Geht
die Ordnungswidrigkeitenanzeige ins Klageverfahren, bestehe die Gefahr, dass
das Gericht die ganze Verordnung kippt.
Nach
Auffassung von RM Heusipp wäre es sinnvoller, diesen einen Punkt aus der
Satzung zu streichen, wenn dafür die Satzung als solche bestehen bleibe.
RM
Klasing ist dagegen hier etwas zu ändern, die Satzung müsse so sein, dass sie
gerichtsfest sei. Spiekeroog liege im Nationalpark, hier greife das
Nationalparkgesetz und darüber vor allem das Bundesnaturschutzgesetz.
RM
Heusipp weist darauf hin, dass auf anderen Inseln die Satzung schon gekippt
wurde, was auch bedeute, dass es keinen Baustopp mehr gebe, wie auf Wangerooge
vor einigen Jahren geschehen.
Die
Ausschussmitglieder vertreten die Auffassung, dass die Verwaltung für den Fall
eines Klageverfahrens eine Satzung hierzu vorbereiten müsse.
RM
Warenski stellt noch einmal klar, dass Spiekeroog an der Grenze des
Nationalparks liege (weiße Zone), aber kein Teil davon sei.
Ausschussvorsitzende
Redelfs stellt abschließend fest, dass es schon vor Jahren beim Verfassen der
Satzung hierzu verschiedene Meinungen gegeben habe, so wie heute auch.