Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB zu erteilen.

 


Die Ausschussvorsitzende erklärt hierzu, dass diese Dauerwohnungen für Mitarbeiter der Kurverwaltung genutzt werden sollen.

 

RM Klasing moniert die Verbretterung der Abstellräume, statt einer Verklinkerung und hält dies für keine gute architektonische Lösung.

 

Die Ausschussvorsitzende ist der Meinung, dass dies rein gestalterische Aspekte wären, auf welche  das Planungsbüro hingewiesen werden soll.

Das betreffende Grundstück läge jedoch außerhalb der Gestaltungssatzungen, daher  ändere dies nichts an der Zulässigkeit des Bauantrages.