Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass eine der fünf Wohnungen grundbuchlich als Dauerwohnung gesichert wird.

 


BM Piszczan verlässt die Sitzung.

Beabsichtigt ist der Umbau von „Künstlerappartements“ zu Ferienwohnungen. Da dadurch „neue“ Wohnungen mit einer entsprechenden Gesamtfläche entstehen, muss eine Wohnung als Dauerwohnung ausgewiesen werden. Innerhalb des Rates besteht Einigkeit darüber, dass genau definiert werden muss, welche Wohnung die künftige Dauerwohnung sein soll.

Für RM Klasing ist es fraglich, ob die Größe der Dauerwohnung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. RM Heusipp ergänzt, dass ohne eine neue Auslegung des B-Plans die Wohnung nicht einforderbar ist.