Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB zu erteilen.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert kurz, dass es sich hierbei nur um geringe bauliche Abweichungen zu einem bereits genehmigten Bauantrag handelt.

 

In der Stellungnahme an den Landkreis soll darauf hingewiesen werden, dass seitens des Brandschutzprüfers sichergestellt sein muss, dass die Vorgaben für Notausstiegsfenster als 2. Rettungsweg eingehalten werden.