Sitzung: 29.06.2017 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/048/2017
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Rat das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB unter folgender Auflage zu erteilen:
Als Dauerwohnung
wird grundbuchlich die mittlere Wohnung im nördlichen Haus, bestehend aus Erd-
und Obergeschoss, gesichert.
Ausschussvorsitzende Redelfs hält es für sehr wichtig, dass die Dauerwohnung genau definiert wird und dies in den Beschluss und die Stellungnahme an den Landkreis mitaufgenommen wird.