Die Ausschussvorsitzende erläutert, dass das Planungsbüro NWP die Präsentation nun zugeschickt hat. Gewünschte Änderungen können jetzt noch berücksichtigt werden. Die wichtigsten Punkte wären:

 

Das Grundstück Edeka-Markt im Ortszentrum soll herausgenommen und für diesen Bereich ein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt werden, um die Lebensmittelversorgung auf der Insel zu sichern.

 

In Allgemeinen Wohngebieten sind bei der Schaffung neuer Unterkünfte der Gästebeherbergung ab einer Größe von 120 m² diese künftig nur zulässig, wenn gleichzeitig auch Dauerwohnraum geschaffen wird, welcher mindestens 30% der neu geschaffenen Wohnfläche für Gästebeherbergung sowie über eine Größe von mind. 35 m² verfügen.

Diese Regelung gilt auch für die anderen Baugebiete.

 

Bei großen Grundstücken soll die Mindestgröße der Wohnungen in Anlehnung an das Merkblatt „VDI 6000 Blatt 1 DIN 18025 – 1 und DIN 18025 – 2 erfolgen, welches besagt:

-1 Person ca. 45-50 m²

-2 Personen ca. 60 m² oder 2 Wohnräume

-3 Personen ca. 75 m² oder 3 Wohnräume

 

Vom bisherigen Passus in den textlichen Festsetzungen für Dauerwohnungen: „Diese sind auf dem gleichen Grundstück oder einem anderen Grundstück des gleichen Eigentümers nachzuweisen“ soll der Teil „oder auf einem anderen Grundstück“ gestrichen werden.

 

1 Woche nach der kommenden Ratssitzung sollen die Änderungen an das Planungsbüro MWP geschickt werden, 2 Wochen später läge dann der Entwurf vor. Im Anschluss müsse dann eine Sondersitzung stattfinden.

 

RM Weibels bietet an, in die Datei des Planungsbüros bis zur Ratssitzung am 13.07. die Änderungswünsche einzuarbeiten, um jetzt keine Zeit mehr zu verlieren.