Die Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert hierzu, dass dieses Grundstück aus dem B-Plan herausgenommen werden soll.

 

RM Schreiber weist darauf hin, dass bei der geplanten Teilung die vorgeschriebene Grundstücksgröße nicht eingehalten werde.

 

Nach Meinung von RM Redelfs müsse der Architekt dies besser formulieren, wie z.B.: „Wenn der Lebensmittelmarkt gesichert wird, kann das Grundstück des denkmalgeschützten Gebäudes auch kleiner sein“.

Sie stellt noch einmal klar, dass für das Grundstück nur bei der Sicherung des Lebensmittelmarktes ein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt werde.

 

H. Braun erläutert, dass zusätzlich ein Vertrag mit „Sanders“ geschlossen werden müsste. Auch weist er darauf hin, dass „Sanders“ einen Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes stellen müssten, der Rat kann dieses Grundstück aus dem jetzigen B-Plan herausnehmen.