RM Schreiber fragt an, ob der Eigenbetrieb aufgelöst werden kann.

 

Michael Braun erklärt, dass der aktuellen Verwaltung die Sinnhaftigkeit des Eigenbetriebes nicht bekannt ist. Evtl. begründete sich die damalige Gründung in dem Gedanken, den Bereich „Wohnungsbau“ separat durchführen zu wollen.

 

BM Piszczan vermutet die mögliche Einsparung bei der „Grunderwerbssteuer“ und die Möglichkeit die Mehrwertsteuer zu ziehen, für einen möglichen Gründungsgedanken des Eigenbetriebes.

 

Michael Braun ergänzt, dass nach bisherigem Recht die Umsatzsteuerpflicht einer Kommune an das Bestehen eines Betriebes gewerblicher Art anknüpft und nicht an die Existenz eines Eigenbetriebes.

 

Für RM Klasing muss geklärt werden, ob der Ankauf von „Haus Frentz“ der Grund für die Gründung des Eigenbetriebes war. Er will verhindern, dass eine Auflösung des Eigenbetriebes negative Folgen auslöst und regt daher eine Klärung an.

 

Für Michael Braun ist das Handeln eines Eigenbetriebes grundsätzlich flexibler, da der Rat nicht in der kompletten Größe beteiligt werden muss.

 

RM Klasing sieht in der Tatsache, dass nur die drei Mitglieder des Betriebsausschusses eine solche Position besitzen als kritisch an.

Er bittet die Verwaltung ein Gutachten zu erstellen, aus dem die Vor- und Nachteile hervorgehen, die eine Auflösung des Eigenbetriebes verursachen würde.