Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

RM Klasing fragt nach,  inwieweit  Flachdächer bei Nebengebäuden zulässig sind.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs merkt hierzu an, dass es bei Nebengebäuden unter 40 m³ keine Vorschriften hierzu gibt.

 

Hierauf erwidert RM Klasing, dass die Gestaltungssatzung II zu diesem Punkt nachgebessert werden sollte.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB zu erteilen.