Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4


 

Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert kurz den vorliegenden Bauantrag.

 

RM Klasing lobt, dass endlich einmal eine Dauerwohnung größer und familiengerechter wird.

 

In der Stellungnahme an den Landkreis soll die Lage und Größe der Dauerwohnung als Bestandteil der Baugenehmigung genau definiert werden.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass eine Kontrolle des Dauerwohnraums sehr schwierig ist.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs bietet hierzu weiterhin ihre Mithilfe an.

Mitte Oktober kommt eine Studentin des gehobenen Dienstes für ein dreimonatiges Berufspraktikum ins Rathaus. Diese  soll als eines ihrer ersten Projekte einen Abgleich zwischen Meldeprogramm und Baugenehmigungen machen, um ein Kataster über Dauerwohnraum zu erstellen.

 

Auf die Nachfrage von RM Weibels, wie sicher es sei, dass die Dauerwohnung auch als solche genutzt würde, erwidert die Ausschussvorsitzende, dass es in der Vergangenheit diesbezüglich schon Zwangsabmeldungen gab. Da die Dauerwohnung im neuen B-Plan genau definiert ist, wäre das eine klare Fehlnutzung.

 

RM Weibels erachtet es im nächsten Schritt, sobald der B-Plan steht  für notwendig, hierzu eine klare Regelung zu schaffen.