Sitzung: 25.09.2017 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Die Ausschussvorsitzende
erläutert, dass dieser Top noch einmal für eventuelle letzte Änderungen auf der
Tagesordnung steht.
Nach Auffassung von RM Weibels sei
es extrem wichtig, Änderungen immer in der Gesamtdatei zu verschicken, damit
nichts schief gehe.
Zu Unterpunkt 3.1 „Schaffung von
Dauerwohnungen“ der textlichen Festsetzungen zum B-Plan Dorf wird folgender
neuer Passus (kursiv) eingefügt:
3.1 Schaffung
von Dauerwohnung(en)
Die Schaffung und Nutzung neuer Unterkünfte für die Gästebeherbergung
ist ab einer Größe von 120 qm Wohnfläche im Sinne der Nr. 2 der textlichen
Festsetzung nur im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit der Schaffung
und Nutzung mindestens einer Dauerwohnung zulässig.
Neue Unterkünfte
für die Gästebeherbergung sind Unterkünfte auf demselben Grundstück, die seit
bzw. nach Inkrafttreten dieses Bebauungsplans beantragt oder errichtet werden.
Werden die Unterkünfte zu verschiedenen Zeitpunkten bzw. in getrennten
Bauabschnitten erstellt, werden die jeweiligen Flächen für die
Gästebeherbergung zusammengezählt.
Die Wohnfläche je einzelner Dauerwohnung muss mindestens 35 m2
Wohnfläche im Sinne der Nr. 2 der textlichen Festsetzung betragen. Die Summe
der Wohnflächen aller neu zu schaffenden Dauerwohnungen muss zudem mindestens
30% der neu geschaffenen Wohnfläche für die Gästebeherbergung betragen.
Dies soll am nächsten Morgen (Di.
26.09.17) sofort an Herrn Giesemann zum juristischen Abklärung und Herrn
Taudien vom Büro NWP zum Einarbeiten in die textl. Festsetzungen weitergleitet
werden.