Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt zum 01.01.2018 folgende Entschädigungssätze für die Ausübung von Wahlehrenämtern:

 

1. Die Höhe der Entschädigung für Wahlausschusssitzungen richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Sitzung gültigen NKWO-Richtwerten.

 

2. Für alle durchzuführenden Wahlen wird der Entschädigungssatz für den Wahlvorstand auf 35,00 € und für den Briefwahlvorstand auf 17,50 € pro Sitzung und pro Person festgelegt.

 


RV Redelfs verweist auf die letzte Anpassung, die im Zuge der Euro-Umstellung 2002 erfolgte. RM Schreiber fragt an, ob die Kosten für die Bundestagswahl der Gemeinde erstattet werden. BM Piszczan bejaht dies. Kosten bei Europa-, Landtags- und Bundestagswahlen werden erstattet.