Nachtrag: 28.09.2017

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 zu erstellen.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Abfrage nach einem höchstmöglichen Mietpreis zu initiieren.

 

 


RM Heusipp berichtet zu Beginn von den konstruktiven Gesprächen mit der Klägerseite, die zur Folge hatten, dass der vertretende Rechtsanwalt gebeten wurde, die Klage vor Gericht zurückzuziehen. Die vereinbarten baulichen Änderungen wurden bereits als Bauantrag beim Landkreis eingereicht.

Zudem hat lt. RM Weibels auch Herr Beekmann beabsichtigt, die Klage zurückzuziehen.

Für RM Heusipp muss nun eine Steuerungsgruppe gegründet und mit Kompetenzen ausgestattet werden, damit weitere Schritte unternommen werden können.

RM Schreiber ergänzt, dass die Leistungsverzeichnisse fertiggestellt.

BM Piszczan weist darauf hin, dass lt. Rechnungsprüfungsamt eine Ausschreibung zwar möglich ist, bei Nichtdurchführung des Vorhabens aber hohe Regressforderungen entstehen können. Es wird seitens des RPA kritisch gesehen, dass die Klage noch nicht endgültig zurückgenommen wurde, keine gültige Baugenehmigung vorliegt und auch die Finanzierung nicht gesichert ist.

RV Redelfs fragt an mit welchen Kompetenzen die Steuerungsgruppe ausgestattet werden soll und wie der Informationsaustausch zu den übrigen Ratsmitgliedern ablaufen soll.

Für RM Schreiber ist es selbstverständlich, dass jedes Ratsmitglied zu den Treffen der Steuerungsgruppe anwesend sein kann.

Herr Koffinke betont, dass haushaltsrechtlich ein Nachtragshaushalt erforderlich ist. Bei einem Beschluss am 1.11. würde dieser, nach Auslegung und  RPA-Beteiligung frühestens am 13.12.2017 vorliegen können. Er unterstützt BM Piszczan in der Ansicht, dass bei Nichtdurchführung des Vorhabens hohe Regressforderungen entstehen können.

Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein. Eine Annahme von Kreditmitteln ist vorab rechtlich nicht möglich.

BM Piszczan berichtet von einem Telefonat mit Frau Müller (NWP) nachdem ein Baubeginn zum 01.01.2018 möglich wäre.

RM Weibels bittet BM Piszczan eine Zeitschiene zu erstellen, wonach erkenntlich ist, wie sich dieser den weiteren Ablauf des Verfahrens vorstellt.

Es verdeutlicht sich, dass eine angedachte Miete von 7,50€/m² nicht realisierbar ist. Da nach Ansicht von RM Klasing viele Interessenten von diesem Mietzins ausgegangen sind, hält er es für wichtig die Schmerzgrenze im Bezug auf den Mietzins zu erfragen.