Nachtrag: 28.09.2017
Sitzung: 05.10.2017 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 01/099/2017
Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog
beauftragt die Verwaltung einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 zu
erstellen.
Zudem
wird die Verwaltung beauftragt, eine Abfrage nach einem höchstmöglichen
Mietpreis zu initiieren.
RM
Heusipp berichtet zu Beginn von den konstruktiven Gesprächen mit der Klägerseite,
die zur Folge hatten, dass der vertretende Rechtsanwalt gebeten wurde, die
Klage vor Gericht zurückzuziehen. Die vereinbarten baulichen Änderungen wurden
bereits als Bauantrag beim Landkreis eingereicht.
Zudem
hat lt. RM Weibels auch Herr Beekmann beabsichtigt, die Klage zurückzuziehen.
Für
RM Heusipp muss nun eine Steuerungsgruppe gegründet und mit Kompetenzen
ausgestattet werden, damit weitere Schritte unternommen werden können.
RM
Schreiber ergänzt, dass die Leistungsverzeichnisse fertiggestellt.
BM
Piszczan weist darauf hin, dass lt. Rechnungsprüfungsamt eine Ausschreibung
zwar möglich ist, bei Nichtdurchführung des Vorhabens aber hohe
Regressforderungen entstehen können. Es wird seitens des RPA kritisch gesehen,
dass die Klage noch nicht endgültig zurückgenommen wurde, keine gültige
Baugenehmigung vorliegt und auch die Finanzierung nicht gesichert ist.
RV
Redelfs fragt an mit welchen Kompetenzen die Steuerungsgruppe ausgestattet
werden soll und wie der Informationsaustausch zu den übrigen Ratsmitgliedern
ablaufen soll.
Für
RM Schreiber ist es selbstverständlich, dass jedes Ratsmitglied zu den Treffen
der Steuerungsgruppe anwesend sein kann.
Herr
Koffinke betont, dass haushaltsrechtlich ein Nachtragshaushalt erforderlich
ist. Bei einem Beschluss am 1.11. würde dieser, nach Auslegung und RPA-Beteiligung frühestens am 13.12.2017
vorliegen können. Er unterstützt BM Piszczan in der Ansicht, dass bei
Nichtdurchführung des Vorhabens hohe Regressforderungen entstehen können.
Die
Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein. Eine Annahme von Kreditmitteln ist
vorab rechtlich nicht möglich.
BM
Piszczan berichtet von einem Telefonat mit Frau Müller (NWP) nachdem ein
Baubeginn zum 01.01.2018 möglich wäre.
RM Weibels
bittet BM Piszczan eine Zeitschiene zu erstellen, wonach erkenntlich ist, wie
sich dieser den weiteren Ablauf des Verfahrens vorstellt.
Es
verdeutlicht sich, dass eine angedachte Miete von 7,50€/m² nicht realisierbar
ist. Da nach Ansicht von RM Klasing viele Interessenten von diesem Mietzins
ausgegangen sind, hält er es für wichtig die Schmerzgrenze im Bezug auf den
Mietzins zu erfragen.