BS Andreesen stellt die Frage, ob die Gemeinde im B-Plan zwingend Dauerwohnungen vorschreiben darf, wenn evtl. kein Bedarf an diesen bestehe  und mehrere leer stehen würden.

Die Ausschussvorsitzende sieht dieses Szenario in weiter Zukunft. Bis die Vorgaben im B-Plan bezüglich des Dauerwohnraums greifen, wäre noch ein langer Weg.

 

 

Des Weiteren fragt BS Andreesen nach, ob es nicht erforderlich wäre, beim Wohnungsbauprojekt Achter d’ Diek, gerade bei den jetzt neu errechneten Kaltmieten, nur einen Teil der Wohnungen als Dauerwohnungen und einen Teil der Wohnungen, wie die NSB auch, als Ferienwohnungen zu deklarieren, um das ganze  finanzieren zu können.

 

Auch RM Schreiber erwähnt, dies schon einmal in Erwägung gezogen zu haben. Zunächst müsse jedoch geklärt werden, ob der B-Plan Achter d‘ Diek dort die Nutzung als Ferienwohnung überhaupt zulasse.

Auch will der neue Eigentümer des Künstlerhauses diese zukünftig teilweise als Dauerwohnungen und als Ferienwohnungen vermieten.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs weist darauf hin, dass das Künstlerhaus und das Wohnbauprojekt zwei verschiedene Gebiete im B-Plan sind.

Sie treibt die Sorge, dass indirekt wieder arbeitgeberabhängiger Wohnraum entstehe. Der Arbeitgeber gebe einen Mietzuschuss, wenn aber die Arbeitsstelle weg wäre, wäre damit auch die Wohnung weg, da sie nicht bezahlbar wäre.

 

RM Schreiber erwähnt, dass an alle Interessenten ein Schreiben mit dem Hinweis geht, dass der zukünftige Mietpreis zwischen 10-12 € kalt liege. Auch er sorgt sich darum, dass diese Miete für viele zu teuer wäre.

 

Ausschussvorsitzende Redelfs versteht die Frage, die dahinter stehe, zum jetzigen Zeitpunkt wären jedoch keine Ferienwohnungen angedacht.

 

Kämmerer Koffinke erläutert hierzu, dass der neu errechnete Mietpreis sich aus der Finanzierung ergeben würde. Alles sei gut durchrecherchiert, erste Ergebnisse gebe es in der Dezembersitzung des Rates. Er sieht durch die neuen Wohnungen in erster Linie eine Entspannung am Wohnungsmarkt.

 

BS Andreesen möchte wissen, wann der B-Plan Dorf –Teil A erneut ausliegt?

 

Hierauf erwidert Kämmerer Koffinke, dass der B-Plan vom 06.11 – 06.12.17 ausliegen würde. Am 30.10. erscheine hierzu die Veröffentlichung im Amtsblatt. Danach wäre jedoch das lange Wochenende mit dem Brückentag, wo viele nicht anwesend sind. Daher fände die Auslegung am 06.11. statt, im Anschluss folgen die Anschreiben an die Träger öffentlicher Belange.

 

 

Ausschussvorsitzende Redelfs fragt nach, was derzeit am Jugendhof gebaut werde.

BS Andreesen erläutert, dass hier die Uni Oldenburg einen Radaranlage zum Messen der Wellenaufläufe- u. höhen aufgebaut hat.

 

 

Abschließend bietet BS Andreesen an, ehrenamtlich die Belegung der Dauerwohnungen zu überprüfen.

 

Die Ausschussvorsitzende findet dies lobenswert, möchte zunächst jedoch abgeklärt wissen, ob dies rechtlich geht. Frau Brandt sagt eine Prüfung durch das Hauptamt zu.