Sitzung: 01.11.2017 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 01/105/2017
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für den dauerhaften Betrieb des Anhängers wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt diese Ausnahmegenehmigung vorzubereiten und dem Rat zur Abstimmung vorzulegen.
RM Breuer erklärt
sich für befangen und verlässt die Sitzung.
BM Piszczan stellt
die Vorteile der möglichen Ausnahmegenehmigung hervor. So würde der Anhänger
sehr leise sein und lediglich 25 Minuten für eine Absetzaktion benötigen. Zudem
würden durch die Größe des Anhängers, zwei zusätzliche Fahrten entfallen.
Festzulegen wäre seiner Ansicht nach die Festlegung einer festen Wegstrecke,
sowie eine Abrechnung über die Straßennutzungsgebühren.
RV Redelfs sieht
eindeutige Vorteile für die Spedition und den Frischemarkt. Kritisch beurteilt
sie dagegen die Möglichkeit, dass andere Interessierte ebenfalls Ansprüche auf Nutzung eines solch
großen Anhängers geltend machen könnten.
RM Heusipp ist der
Ansicht, dass der Rat hier, im speziellen Fall der Grundversorgung, eine
Ausnahme machen kann. Bei privaten Bauprojekten kann dies nicht gelten. Zudem
glaubt sie, dass es sich bei anderen Interessierten nicht lohnen würde, einen
so großen Anhänger zu ordern.
Dem entgegnet RV
Redelfs, dass sich z.B. mehrere
Gastronomen zusammenschließen könnten, um sich ihre Waren durch einen ähnlich
großen, preiswerteren Anhänger anliefern zu lassen.
RM Warenski
erinnert an die Aussage von Herrn Oltmanns (Landkreis Wittmund), wonach es
ähnlich wie auf Langeoog möglich sei, eine genaue Wegführung festzulegen.
RM Klasing hält den
angedachten Transportweg für geeignet. Vorsorglich plädiert er dafür, eine
Rücknahme der Erlaubnis festzuschreiben, falls der Anhänger Straßenschäden
verursachen sollte. Zudem wäre für diesen Fall eine Regelung zur Beteiligung an
den Wiederherstellungskosten erforderlich.
RV Redelfs nimmt
diesen Vorschlag auf und spricht sich dafür aus, die Verwaltung mit der
Vorbereitung einer Ausnahmegenehmigung zu beauftragen, die dann dem Rat
vorgelegt werden soll.
Auf die Frage von
RM Schreiber, wie Schäden nachgewiesen werden können, spricht sich Herr
Koffinke für einen Plattendruckversuch im Vorfeld der Genehmigung aus, der
durch ein Ingenieurbüro durchgeführt werden könnte. Damit ließe sich
feststellen, ob die Straße diese Lasten tragen könne oder nicht.
RV Redelfs formuliert den Beschlussvorschlag unerheblich um, welcher anschließend mehrheitlich genehmigt wird.