Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für den dauerhaften Betrieb des Anhängers wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt diese Ausnahmegenehmigung vorzubereiten und dem Rat zur Abstimmung vorzulegen.

 


RM Breuer erklärt sich für befangen und verlässt die Sitzung.

 

BM Piszczan stellt die Vorteile der möglichen Ausnahmegenehmigung hervor. So würde der Anhänger sehr leise sein und lediglich 25 Minuten für eine Absetzaktion benötigen. Zudem würden durch die Größe des Anhängers, zwei zusätzliche Fahrten entfallen. Festzulegen wäre seiner Ansicht nach die Festlegung einer festen Wegstrecke, sowie eine Abrechnung über die Straßennutzungsgebühren.

 

RV Redelfs sieht eindeutige Vorteile für die Spedition und den Frischemarkt. Kritisch beurteilt sie dagegen die Möglichkeit, dass andere Interessierte  ebenfalls Ansprüche auf Nutzung eines solch großen Anhängers geltend machen könnten.

 

RM Heusipp ist der Ansicht, dass der Rat hier, im speziellen Fall der Grundversorgung, eine Ausnahme machen kann. Bei privaten Bauprojekten kann dies nicht gelten. Zudem glaubt sie, dass es sich bei anderen Interessierten nicht lohnen würde, einen so großen Anhänger zu ordern.

Dem entgegnet RV Redelfs, dass sich z.B.  mehrere Gastronomen zusammenschließen könnten, um sich ihre Waren durch einen ähnlich großen, preiswerteren Anhänger anliefern zu lassen.

 

RM Warenski erinnert an die Aussage von Herrn Oltmanns (Landkreis Wittmund), wonach es ähnlich wie auf Langeoog möglich sei, eine genaue Wegführung festzulegen.

 

RM Klasing hält den angedachten Transportweg für geeignet. Vorsorglich plädiert er dafür, eine Rücknahme der Erlaubnis festzuschreiben, falls der Anhänger Straßenschäden verursachen sollte. Zudem wäre für diesen Fall eine Regelung zur Beteiligung an den Wiederherstellungskosten erforderlich.

 

RV Redelfs nimmt diesen Vorschlag auf und spricht sich dafür aus, die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Ausnahmegenehmigung zu beauftragen, die dann dem Rat vorgelegt werden soll.

 

 

Auf die Frage von RM Schreiber, wie Schäden nachgewiesen werden können, spricht sich Herr Koffinke für einen Plattendruckversuch im Vorfeld der Genehmigung aus, der durch ein Ingenieurbüro durchgeführt werden könnte. Damit ließe sich feststellen, ob die Straße diese Lasten tragen könne oder nicht.

 

RV Redelfs formuliert den Beschlussvorschlag unerheblich um, welcher anschließend mehrheitlich genehmigt wird.