Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde befürwortet den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung und beauftragt die Verwaltung mit der Fertigung eines entsprechenden Bescheides.

 


RM Breuer nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

BM Piszczan erklärt, dass der Bußgeldbescheid des bisherigen Verfahrens vom Amtsgericht Wittmund bestätigt worden ist und nun dem OLG Oldenburg vorliegt. Bei einem negativen Bescheid zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Gemeinde könnte der Antragsteller den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten und somit würde die Satzung auch auf diesem Weg gerichtlich geprüft. BM Piszczan erhofft  sich als Ergebnis in dieser Sache abschließende Rechtssicherheit.

 

Das Gremium spricht sich im vorliegenden Fall mehrheitlich gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aus.