Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Die Zulässigkeit des Vorhabens „Erweiterung und Umgestaltung eines Ferienhauses“ in Bezug auf den Bebauungsplan und dessen Anforderungen gem. anliegenden Grundrissen, Lageplan und Wohnflächenberechnung gem. textl. Festsetzungen des Bebauungsplanes Punkt 2 ist gegeben.

 


RV Redelfs erklärt, dass in diesem Fall keine Dauerwohnung erforderlich ist, da Veranden nicht zur Fläche hinzugezählt werden und somit die Wohnfläche unter der Richtnorm bleibt.

Evtl. sollte diese Regelung demnächst geändert werden.