Sitzung: 07.12.2017 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/101/2017
Beschlussvorschlag:
Die Zulässigkeit des Vorhabens „Erweiterung und Umgestaltung eines
Ferienhauses“ in Bezug auf den Bebauungsplan und dessen Anforderungen gem.
anliegenden Grundrissen, Lageplan und Wohnflächenberechnung gem. textl.
Festsetzungen des Bebauungsplanes Punkt 2 ist gegeben.
RV Redelfs erklärt,
dass in diesem Fall keine Dauerwohnung erforderlich ist, da Veranden nicht zur
Fläche hinzugezählt werden und somit die Wohnfläche unter der Richtnorm bleibt.
Evtl. sollte diese Regelung demnächst geändert werden.