BM Piszczan berichtet von einem Hinweis des Verwaltungsgerichts Oldenburg, welches den Antragsteller einer beantragten und anschließend vom Rat abgelehnten Ausnahmegenehmigung im Recht sieht.

Nach Ansicht des Gerichts würde es Sinn machen, den Ablehnungsbescheid zurückzuziehen, damit die Lärmschutzverordnung als solches bestehen bleiben kann. Im neuen Jahr sollte dann die Verordnung überarbeitet werden können. 

Neben dem ursprünglichen Antragsteller haben inzwischen 17 Personen eine Ausnahmegenehmigung erhalten.