Sitzung: 28.12.2017 Rat der Gemeinde Spiekeroog
BM Piszczan
berichtet von einem Hinweis des Verwaltungsgerichts Oldenburg, welches den
Antragsteller einer beantragten und anschließend vom Rat abgelehnten
Ausnahmegenehmigung im Recht sieht.
Nach Ansicht des
Gerichts würde es Sinn machen, den Ablehnungsbescheid zurückzuziehen, damit die
Lärmschutzverordnung als solches bestehen bleiben kann. Im neuen Jahr sollte
dann die Verordnung überarbeitet werden können.
Neben dem
ursprünglichen Antragsteller haben inzwischen 17 Personen eine
Ausnahmegenehmigung erhalten.