Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Befangen: 1

Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog genehmigt den Einsatz von Transportanhängern ausschließlich zur Belieferung des Frischemarktes mit dort angebotenen Waren, deren zulässiges Gesamtgewicht oberhalb der geltenden 6 Tonnen Belastung liegt. Die beantragten Transportanhänger sollen die Maße gem. dem anliegenden Fahrzeugschein haben. Die Fahrtstrecke wird vom Hafen über den Wüppspoor und Melksett und zurück festgelegt. Das Beweissicherungsverfahren ist bei Bedarf durchzuführen.

 


RM Breuer verlässt aus Gründen der Befangenheit die Sitzung.

 

BM Piszczan erklärt, dass die angedachte Umstellung auf größere Anhänger die Anzahl der Fahrten stark reduzieren würde. Eine Fahrt eines großen Anhängers ersetzt beispielsweise vier „normale“ Lieferungen.

 

Der angedachte Druckplattenversuch kann lt. Aussage des Ingenieurs aufgrund der Witterungsverhältnisse in naher Zukunft nicht durchgeführt werden kann. Es wird ein weiterer Zeitverzug auf unbestimmte Zeit befürchtet. Daher besteht der Vorschlag der Verwaltung ein Beweissicherungsverfahren zu initiieren. Zudem soll der Druckplattenversuch schnellstmöglich erfolgen.

 

RM Klasing empfindet den Druckplattenversuch als nicht glücklich, da hier nur statische Belastungen gemessen werden. Ein Beweissicherungsverfahren wäre hier geeigneter.

 

Auch der im Publikum anwesende Sachverständige Wilm Andreesen empfiehlt eher einen dynamischen Druckplattenversuch durchzuführen. Zudem könnte man den Fahrern der Fa. Bellstedt empfehlen Schlangenlinien zu fahren, damit keine Spurrillen entstehen.

 

RM Schreiber hält das Fahren von Schlangenlinie übertrieben, da z.B. die von den Abfallentsorgern gefahrenen Mulden nicht leichter sind. Diese Vorgabe sollten dann sämtliche schwere E-Karren befolgen müssen.

 

Ähnlich sieht dies RM Weibels. Seiner Meinung kann die Straße trotzdem beschädigt werden. Zudem nutzen zu viele unterschiedliche E-Karren die Straße.

 

RM Weibels und RM Klasing sprechen sich für eine eindeutigere Beschreibung der zuzulassenden Anhänger aus. So soll das Maximalgewicht und die maximale Breite im Beschluss genannt werden.