Sitzung: 01.03.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Befangen: 1
Vorlage: 01/009/2018
Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog genehmigt den Einsatz von Transportanhängern ausschließlich zur Belieferung des Frischemarktes mit dort angebotenen Waren, deren zulässiges Gesamtgewicht oberhalb der geltenden 6 Tonnen Belastung liegt. Die beantragten Transportanhänger sollen die Maße gem. dem anliegenden Fahrzeugschein haben. Die Fahrtstrecke wird vom Hafen über den Wüppspoor und Melksett und zurück festgelegt. Das Beweissicherungsverfahren ist bei Bedarf durchzuführen.
RM
Breuer verlässt aus Gründen der Befangenheit die Sitzung.
BM
Piszczan erklärt, dass die angedachte Umstellung auf größere Anhänger die
Anzahl der Fahrten stark reduzieren würde. Eine Fahrt eines großen Anhängers
ersetzt beispielsweise vier „normale“ Lieferungen.
Der
angedachte Druckplattenversuch kann lt. Aussage des Ingenieurs aufgrund der
Witterungsverhältnisse in naher Zukunft nicht durchgeführt werden kann. Es wird
ein weiterer Zeitverzug auf unbestimmte Zeit befürchtet. Daher besteht der
Vorschlag der Verwaltung ein Beweissicherungsverfahren zu initiieren. Zudem
soll der Druckplattenversuch schnellstmöglich erfolgen.
RM
Klasing empfindet den Druckplattenversuch als nicht glücklich, da hier nur
statische Belastungen gemessen werden. Ein Beweissicherungsverfahren wäre hier
geeigneter.
Auch
der im Publikum anwesende Sachverständige Wilm Andreesen empfiehlt eher einen
dynamischen Druckplattenversuch durchzuführen. Zudem könnte man den Fahrern der
Fa. Bellstedt empfehlen Schlangenlinien zu fahren, damit keine Spurrillen
entstehen.
RM
Schreiber hält das Fahren von Schlangenlinie übertrieben, da z.B. die von den
Abfallentsorgern gefahrenen Mulden nicht leichter sind. Diese Vorgabe sollten
dann sämtliche schwere E-Karren befolgen müssen.
Ähnlich
sieht dies RM Weibels. Seiner Meinung kann die Straße trotzdem beschädigt
werden. Zudem nutzen zu viele unterschiedliche E-Karren die Straße.
RM Weibels und RM Klasing sprechen sich für eine eindeutigere Beschreibung der zuzulassenden Anhänger aus. So soll das Maximalgewicht und die maximale Breite im Beschluss genannt werden.