Sitzung: 22.03.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 01/010/2018
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht
erteilt.
Ausschussvorsitzende
Redelfs spricht sich dafür aus, den vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung
aufgrund der Erhaltungssatzung abzulehnen. Bisher war in diesem Gebäude immer
Dauerwohnraum, welcher durch den Umbau in zwei Ferienwohnungen verloren ginge.
RM
Klasing und RM Schreiber sind derselben Auffassung.
RM
Klasing weist noch darauf hin, dass die Genehmigung zunächst durch die Gemeinde
erfolgen müsse, der Landkreis wäre in diesem Falle gemäß der Erhaltungssatzung
nachrangig.
Die Ausschussvorsitzende bittet noch um Unterrichtung des Bauausschusses, wenn sich der Landkreis hierzu äußert.