Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht  erteilt.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs spricht sich dafür aus, den vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung aufgrund der Erhaltungssatzung abzulehnen. Bisher war in diesem Gebäude immer Dauerwohnraum, welcher durch den Umbau in zwei Ferienwohnungen verloren ginge.

 

RM Klasing und RM Schreiber sind derselben Auffassung.

RM Klasing weist noch darauf hin, dass die Genehmigung zunächst durch die Gemeinde erfolgen müsse, der Landkreis wäre in diesem Falle gemäß der Erhaltungssatzung nachrangig.

 

Die Ausschussvorsitzende bittet noch um Unterrichtung des Bauausschusses, wenn sich der Landkreis hierzu äußert.