Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließe :

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt.

 

Der Landkreis wird aufgefordert zu prüfen, ob hier im Allgemeinen Wohngebiet überhaupt noch weitere Ferienwohnungen zulässig sind.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs ist der Auffassung, dass eine Gaube sehr wahrscheinlich der Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung diene. Sie weist darauf hin, dass es in diesem Allgemeinen Wohngebiet ihrer Meinung nach schon ausreichend Ferienwohnungen gibt. Daher müsse der Landkreis prüfen, inwieweit dies hier überhaupt zulässig wäre.

 

RM Schreiber ist hierzu der Auffassung, dass der Eigentümer auch bei der vorliegenden Bauvoranfrage eindeutig klarstellen muss, ob durch die Gaube anschließend eine Ferienwohnung entstehen soll oder das Ganze als Dauerwohnraum erhalten bleibt.