Sitzung: 22.03.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: Es wurde kein Beschluss gefasst
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert hierzu, dass dieser Punkt vorsichtshalber auf die
Tagesordnung sollte, falls noch Einwände eingegangen wären.
Kämmerer
Koffinke erklärt hierzu, dass der Sachstand telefonisch mit NWP abgeklärt
wurde. Es gab noch einen Einwand vom Landkreis nach § 30A BNatSchG
(Bundesnaturschutzgesetz). Demnach müssen alle überbaubaren Flächen auf noch
schützenswerte Altdünen kontrolliert werden, hiervon sei jede Düne ab einer
Fläche von 100 m² betroffen. Herr Koffinke erläutert, dass der Landkreis die
Kartierung und die Gemeinde diese Flächen dann im BPlan einzeichnen müsse.
Aufgrund der hohen Kosten und der zeitlichen Dringlichkeit sei man überein
gekommen, unter dem Punkt „Hinweise“ im BPlan aufzunehmen, dass im gesamten
Gebiet des BPlanes mit schützenwerten Altdünen zu rechnen ist, dass diese
meldepflichtig wären und bei wem die Zuständigkeit hierfür liegt.