Beschluss: Es wurde kein Beschluss gefasst

 

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert hierzu, dass dieser Punkt vorsichtshalber auf die Tagesordnung sollte, falls noch Einwände eingegangen wären.

 

Kämmerer Koffinke erklärt hierzu, dass der Sachstand telefonisch mit NWP abgeklärt wurde. Es gab noch einen Einwand vom Landkreis nach § 30A BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz). Demnach müssen alle überbaubaren Flächen auf noch schützenswerte Altdünen kontrolliert werden, hiervon sei jede Düne ab einer Fläche von 100 m² betroffen. Herr Koffinke erläutert, dass der Landkreis die Kartierung und die Gemeinde diese Flächen dann im BPlan einzeichnen müsse. Aufgrund der hohen Kosten und der zeitlichen Dringlichkeit sei man überein gekommen, unter dem Punkt „Hinweise“ im BPlan aufzunehmen, dass im gesamten Gebiet des BPlanes mit schützenwerten Altdünen zu rechnen ist, dass diese meldepflichtig wären und bei wem die Zuständigkeit hierfür liegt.