Sitzung: 05.04.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Nein: 8
Vorlage: 01/011/2018
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.
Aus dem Antrag geht die geplante Nutzung nicht
hervor.
RM Heusipp stellt dazu fest, dass eine
Nutzungsänderung in dieser Sache nicht beantragt wird und daher die bisherige
Nutzung so bestehen bleibt. RV Redelfs widerspricht dieser Aussage, da der
Landkreis, da keine Nutzung festgeschrieben ist, nun entscheiden kann, welche
Nutzung zukünftig festgeschrieben werden soll.
RM Klasing fragt an, ob es eine Baugenehmigung
für das Bestandsgebäude gab und die Möglichkeit besteht, zukünftig über die
vorgelegten Kartenauszüge die Grenzen des B-Planes draufzulegen.
VA Koffinke wirft ein, in dieser Sache
unbedingt die Zuwegung zum hinteren Flurstück zu prüfen, da dieses aktuell
keine Zuwegung zu einem öffentlichen Straßenkörper besitzt.
Zusammenfassend stellt RV Redelfs fest, dass
diverse Gründe gegen die Erteilung des Einvernehmens sprechen und diese dem
Landkreis Wittmund mitzuteilen sind.