Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorhandene Dauerwohnung unter Angabe der genauen Lage und Größe Bestandteil der Baugenehmigung wird und diese in den Plänen zur Baugenehmigung eindeutig gekennzeichnet wird.

 


RV Redelfs erläutert den TOP. 

 

Das Einvernehmen wird unter der Auflage erteilt, dass die Dauerwohnung gesichert ist.

 

Der Bauausschuss verständigte sich darauf, den Beschlusstext zu ändern. Diese Änderung wird vom Rat übernommen.