Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

 Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass das Appartement als Dauerwohnung, wie in der Definition des B-Planes „Dorf-Teil A“ beschrieben, genutzt und dies unter Angabe der genauen Lage und Größe Bestandteil der Baugenehmigung wird.

 


RV Redelfs erläutert den TOP und teilt mit, dass der Bauherr sich an alle Vorgaben halte, die gefordert wurden.

 

RM Klasing erklärt, er werde aus den eingereichten Bauzeichnungen nicht schlau.

 

RV Redelfs teilt mit, dass der Bauantrag im Bauausschuss diskutiert wurde. Sie stellt die Frage an RM Klasing, ob der Landkreis den Antrag nun noch einmal prüfen soll.

 

RM Klasing verneint dies.

 

RM Warenski ist der Meinung, dass dem Antrag statt gegeben werden soll. Die Prüfung soll im Bauamt erfolgen und nicht im Rat.