Sitzung: 19.04.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/019/2018
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen:
Das
Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr.
2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorhandene Dauerwohnung
unter Angabe der genauen Lage und Größe Bestandteil der Baugenehmigung wird und
diese in den Plänen zur Baugenehmigung eindeutig gekennzeichnet wird.
Ausschussvorsitzende Redelfs weist noch einmal darauf hin, dass in der
Sitzungsvorlage nicht nur die Grundfläche, sondern unbedingt auch die Wohnfläche
angegeben werden muss.
Bei den beiden Ferienwohnungen im hier vorliegenden Bauantrag läge eine
Gesamtwohnfläche von gut 102 m² vor. Da die Schaffung und Nutzung neuer
Unterkünfte für die Gästebeherbergung damit unter 120 m² liege, ist die
Schaffung einer weiteren Dauerwohnung nicht notwendig.
In der Stellungnahme an den Landkreis soll die schon vorhandene Dauerwohnung Bestandteil der Baugenehmigung sein.