Sitzung: 19.04.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/020/2018
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass das
Appartement als Dauerwohnung, wie in der Definition des B-Planes „Dorf-Teil A“
beschrieben, genutzt und dies unter Angabe der genauen Lage und Größe
Bestandteil der Baugenehmigung wird.
Ausschussvorsitzende
Redelfs weist auf die aktualisierte Baubeschreibung für dieses Bauvorhaben hin.
Die Dauerwohnung hat jetzt eine Größe von 39,87 m² und entspricht damit genau
30% der Fläche der Ferienwohnungen. Der Bauherr habe somit die Vorgaben des
B-Planes genauestens umgesetzt.