Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass das Appartement als Dauerwohnung, wie in der Definition des B-Planes „Dorf-Teil A“ beschrieben, genutzt und dies unter Angabe der genauen Lage und Größe Bestandteil der Baugenehmigung wird.

 


 

Ausschussvorsitzende Redelfs weist auf die aktualisierte Baubeschreibung für dieses Bauvorhaben hin. Die Dauerwohnung hat jetzt eine Größe von 39,87 m² und entspricht damit genau 30% der Fläche der Ferienwohnungen. Der Bauherr habe somit die Vorgaben des B-Planes genauestens umgesetzt.