Sitzung: 24.05.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/032/2018
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die Dauerwohnung unter Angabe der genauen Lage und Größe Bestandteil der Baugenehmigung wird und diese in den Plänen zur Baugenehmigung eindeutig gekennzeichnet wird.
Da die beiden Baukörper exakt in den Bauteppich passen, wird der
Bauvoranfrage zugestimmt.
- Das Vorhaben ist in
Bezug auf den Bebauungsplan zulässig.
- Die Nutzung mit 3
Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung ist zulässig, die Größe der
Dauerwohnung beträgt mehr als 30 %.
- Die bebaute Fläche des
Grundstücks beträgt: Baukörper I = 102,96 m² und Baukörper II = 115,74.
Die Veranden werden der Grundfläche der Hauptgebäude nicht zugerechnet.
First- u. Trauhöhen werden eingehalten.