Sitzung: 07.06.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 01/032/2018
Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt:
- Das Vorhaben
ist in Bezug auf den Bebauungsplan zulässig.
- Die Nutzung
mit 3 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung ist zulässig, die Größe der
Dauerwohnung beträgt mehr als 30 %.
- Die bebaute
Fläche des Grundstücks beträgt: Baukörper I = 102,96 m² und Baukörper II =
115,74. Die Veranden werden der Grundfläche der Hauptgebäude nicht
zugerechnet. First- u. Trauhöhen werden eingehalten.
Der Bauausschuss ist der Meinung, dass das Vorhaben in dieser Form zulässig ist. So sind auch die in der Vorlage genannte Fragen positiv zu beantworten.