Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt:

  1. Das Vorhaben ist in Bezug auf den Bebauungsplan zulässig.
  2. Die Nutzung mit 3 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung ist zulässig, die Größe der Dauerwohnung beträgt mehr als 30 %.
  3. Die bebaute Fläche des Grundstücks beträgt: Baukörper I = 102,96 m² und Baukörper II = 115,74. Die Veranden werden der Grundfläche der Hauptgebäude nicht zugerechnet. First- u. Trauhöhen werden eingehalten.

 


Der Bauausschuss ist der Meinung, dass das Vorhaben in dieser Form zulässig ist. So sind auch die in der Vorlage genannte Fragen positiv zu beantworten.