Sitzung: 21.06.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/041/2018
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter
der Bedingung erteilt, dass folgende 5 Punkte in die Stellungnahme an den
Landkreis mitaufgenommen werden:
1. Eine der drei Ferienwohnungen
muss als Dauerwohnung mit einer Mindestgröße von 42,49 m² eindeutig nach Lage
und Größe bestimmt und gekennzeichnet werden und dies Bestandteil der
Baugenehmigung werden.
2. Die Grenzabstände der Balkone müssen
überprüft werden.
3. Die Zuwegung zum Untergeschoss muss
überprüft werden.
4. Die seitliche Abgrenzung zum Nachbarhaus
Tranpad 1, stellt eine Gefährdung dar und muss geprüft werden.
5. Aufnahme des Hinweises in der
Baugenehmigung, dass auf der Empore mit großen Dachfenstern keine Betten
aufgestellt werden dürfen.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert das geplante Bauvorhaben. Sie merkt an, dass weder die
festgeschriebene Dauerwohnung nachgewiesen ist, noch die Grenzabstände der
Balkone eingehalten werden.
Die
Ausschussmitglieder nehmen folgende Punkte in die Stellungnahme an den
Landkreis mit auf:
1. Dauerwohnung (wie im Beschlussvorschlag)
2. Überprüfung der Grenzabstände der
Balkone
3. Überprüfung der Zuwegung zum
Untergeschoss
4. Überprüfung der seitlichen Abgrenzung
zum Nachbarhaus Tranpad 1, diese stellt eine Gefährdung dar.
5. Aufnahme des Hinweises In der
Baugenehmigung, dass auf der Empore mit großen Dachfenstern keine Betten
aufgestellt werden dürfen.