Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

 

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass folgende 5 Punkte in die Stellungnahme an den Landkreis mitaufgenommen werden:

1.       Eine der drei Ferienwohnungen muss als Dauerwohnung mit einer Mindestgröße von 42,49 m² eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet werden und dies Bestandteil der Baugenehmigung werden.

2.    Die Grenzabstände der Balkone müssen überprüft werden.

3.    Die Zuwegung zum Untergeschoss muss überprüft werden.

4.    Die seitliche Abgrenzung zum Nachbarhaus Tranpad 1, stellt eine Gefährdung dar und muss geprüft werden.

5.    Aufnahme des Hinweises in der Baugenehmigung, dass auf der Empore mit großen Dachfenstern keine Betten aufgestellt werden dürfen.

 


 

Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert das geplante Bauvorhaben. Sie merkt an, dass weder die festgeschriebene Dauerwohnung nachgewiesen ist, noch die Grenzabstände der Balkone eingehalten werden.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen folgende Punkte in die Stellungnahme an den Landkreis mit auf:

1.    Dauerwohnung (wie im Beschlussvorschlag)

2.    Überprüfung der Grenzabstände der Balkone

3.    Überprüfung der Zuwegung zum Untergeschoss

4.    Überprüfung der seitlichen Abgrenzung zum Nachbarhaus Tranpad 1, diese stellt eine Gefährdung dar.

5.    Aufnahme des Hinweises In der Baugenehmigung, dass auf der Empore mit großen Dachfenstern keine Betten aufgestellt werden dürfen.