Sitzung: 05.07.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Befangen: 1
Vorlage: 01/041/2018
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter
der Bedingung erteilt, dass eine der drei Ferienwohnungen als Dauerwohnung mit der nach den textlichen Festsetzungen geforderten Mindestgröße eindeutig nach
Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet wird und dies Bestandteil der
Baugenehmigung wird.
Aus
Gründen der Befangenheit verlässt BM Piszczan die Sitzung.
RV
Redelfs erläutert das geplante Bauvorhaben. Sie merkt an, dass eine
vorgeschriebene Dauerwohnung nachzuweisen ist. Zudem soll der
Beschlussvorschlag abgeändert werden, falls sich an der Flächengröße noch etwas
ändert.
Außerdem wird angemerkt, dass in die Stellungnahme an den Landkreis mit aufgenommen werden soll, dass die Baugrenzen einzuhalten sind, die Nutzung des Spitzbodens fraglich ist, die Zuwegung für den Keller unklar ist und durch Baggerarbeiten eine Gefährdung des Nachbargrundstückes „Tranpad 1“ bestehen könnte.