Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass eine der drei Ferienwohnungen als Dauerwohnung mit der nach den textlichen Festsetzungen geforderten Mindestgröße eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet wird und dies Bestandteil der Baugenehmigung wird.

 


Aus Gründen der Befangenheit verlässt BM Piszczan die Sitzung.

 

RV Redelfs erläutert das geplante Bauvorhaben. Sie merkt an, dass eine vorgeschriebene Dauerwohnung nachzuweisen ist. Zudem soll der Beschlussvorschlag abgeändert werden, falls sich an der Flächengröße noch etwas ändert.

 

Außerdem wird angemerkt, dass in die Stellungnahme an den Landkreis mit aufgenommen werden soll, dass die Baugrenzen einzuhalten sind, die Nutzung des Spitzbodens fraglich ist, die Zuwegung für den Keller unklar ist und durch Baggerarbeiten eine Gefährdung des Nachbargrundstückes „Tranpad 1“ bestehen könnte.