Sitzung: 02.08.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/050/2018
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht
erteilt, bis die derzeitige
Lage und Nutzung aller sieben Wohnungen
durch den Landkreis eindeutig geklärt ist.
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert zu diesem Tagesordnungspunkt, dass hier einige
Unstimmigkeiten vorliegen würden und sie daher auch dafür plädiere, diesem
Bauantrag nicht zuzustimmen, ehe dies durch den Landkreis eindeutig geklärt
wurde.
RM
Weibels ist der Meinung, dass eine Fensterfront in der hier abgebildeten Größe
keine Gaube sein könne. Auch findet er, dass auf die beschränkt persönliche Dienstbarkeit,
dass die Wohnung im Obergeschoss nur als Ferienwohnung genutzt werden dürfe,
verzichtet werden könne.
Herr
Koffinke erläutert, dass hier der Gleichheitsgrundsatz gelte, d.h. wenn einem
Haus der Verzicht der Grunddienstbarkeit eingeräumt werde, dann könnten alle
anderen Eigentümer dies auch fordern.
Die
Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass Antragsteller bei einer
Nutzungsänderung diese auch beantragen müssen.