Sitzung: 02.08.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/052/2018
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt.
Ausschussvorsitzende
Redelfs lobt zunächst, dass hier ein Bestandsgebäude erweitert werden soll und
nicht, wie so oft, abgerissen und neu gebaut würde.
RM
Weibels sorgt sich, hier einen Präzedenzfall zu schaffen. Auch hält er die
Aussage des Architekten, dass der Balkon während der Durchführung der Maßnahme
weder zeitweilig entfernt oder verändert wird für nicht richtig. Auf dem Foto
sei zu erkennen, dass der Balkon Stützen habe und diese bei Errichtung der
Veranda laut der Planzeichnung mitten durch das Wohnzimmer gingen.
Es
entsteht eine kurze Diskussion unter den Ausschussmitgliedern, ob dies der
Festsetzung des B-Planes „das flach geneigte Dach darf nicht als Balkon genutzt
werden“ widerspricht. Weiterhin stellen sie die Frage, was unter einer
inseltypischen Veranda zu verstehen sei, sind sich aber einig, dass hiermit auf
keinen Fall eine Veranda mit einem darüberliegendem Balkon gemeint ist.
RM
Warenski weist darauf hin, dass die Veranda unter dem Balkon ein Flachdach habe
und erst im Anschluss, ab Ende des Balkons, die laut Gestaltungssatzung
vorgeschriebene Dachneigung habe.
Ausschussvorsitzende
Redelfs weist noch darauf hin, dass in der Satzung explizit festgelegt sei,
dass bei Verandadächern die Dachneigung 10-15° betragen müsse, dies sei hier
nicht gegeben. Daher sei die Veranda nicht zulässig, da die festgeschriebene
Dachneigung nicht erfüllt ist.