Sitzung: 02.08.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 01/053/2018
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1
Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.
Die
Ausschussmitglieder sind sich einig, dass auch hier der Dauerwohnraum nach den
Festsetzungen des B-Planes Dorf-Teil A eindeutig nach Lage und Größe bestimmt
und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung wird.