Sitzung: 09.08.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 01/050/2018
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht
erteilt, bis die derzeitige
Lage und Nutzung aller sieben Wohnungen
durch den Landkreis eindeutig geklärt ist und
die Frage geklärt ist, ob die geplante Gaube tatsächlich eine Gaube ist und den
Vorgaben entspricht. Auf die Einhaltung der Grunddienstbarkeit soll bestanden
werden.
RV
Redelfs berichtet, dass der Bauausschuss darüber diskutiert hat, ob die
dargestellte Gaube, eigentlich als Gaube zu bewerten ist.
Das
Gremium diskutiert über die Nutzungsberechtigungen der Eigentümer. VM Koffinke
erklärt, dass die Grunddienstbarkeit eine privatrechtliche Regelung zwischen
der Gemeinde und der Eigentümer darstellen. Diese darf nicht als Bedingung in
einem Beschluss genannt sein.
Der Beschlussvorschlag wird um den fett markierten Text ergänzt.