Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt.

 


RV Redelfs erklärt, dass die entstehenden Wohnungen als Dauerwohnungen gekennzeichnet werden sollen.

 

BM Piszczan gibt bekannt, dass der Verwaltung ein Hinweis auf einen Nachbarwiderspruch gegen die geplante Maßnahme vorliegt. Dem Wortführer wurde entgegnet sich an den LK Wittmund als Baugenehmigungsbehörde zu wenden.