Sitzung: 23.08.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: Weitergabe ohne Beschlussvorschlag
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/061/2018
Ausschussvorsitzende
Redelfs erläutert kurz die vorliegende Bauvoranfrage. Zur Beurteilung der
Überschreitung der zulässigen Grundfläche der beiden Dauerwohnungen hätte Sie
gerne vorab die genaue Größe des Bestandsgebäudes gewusst, hierzu wären jedoch
keine Pläne in der Bauakte vorhanden.
RM
Klasing findet die Idee toll, dass aus alten Gebäuden etwas gemacht wird und
das Ganze auch noch Dauerwohnraum bleiben soll. Er erinnert an die zum selben
Objekt vorliegende Bauvoranfrage vom Frühjahr d.J. für den Umbau in zwei
Ferienwohnungen im hinteren Teil. Hier müsse genau geprüft werden, ob das Gebäude
nach dem Umbau noch Bestandsschutz habe.
RM
Weibels stellt die Frage, wie man insgesamt damit umgehe, dass die Grundfläche
anschließend 35 m² größer wäre.
Die
Ausschussvorsitzende erwidert, dass wenn das Gebäude im hinteren Teil
abgerissen werde, dieser Teil dann keinen Bestand mehr habe und der Neubau dann
evtl. zu groß sei. Bis zur Ratssitzung
am 06.09.18 soll hierzu eine Zeichnung mit den jetzigen Maßen vom Bauherrn
nachgereicht werden.
Nach
Auffassung von BS Andreesen muss ganz klar feststehen, was und wie groß gebaut
werden darf.
Die
Ausschussmitglieder sind sich einig, dass der Landkreis entscheiden muss, ob
das Gebäude auch nach dem Abriss/Neubau im hinteren Teil noch Bestandsschutz
habe.
Bei
der jetzigen Sitzung des Bauausschusses falle ja noch keine Entscheidung, wenn
die Berechnung der jetzigen Grundfläche des Gesamtgebäudes bis zur Ratssitzung
am 06.09. vorliege, könne auch eine Entscheidung getroffen werden.