Beschluss: Weitergabe ohne Beschlussvorschlag

Abstimmung: Ja: 4

Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert kurz die vorliegende Bauvoranfrage. Zur Beurteilung der Überschreitung der zulässigen Grundfläche der beiden Dauerwohnungen hätte Sie gerne vorab die genaue Größe des Bestandsgebäudes gewusst, hierzu wären jedoch keine Pläne in der Bauakte vorhanden.

 

RM Klasing findet die Idee toll, dass aus alten Gebäuden etwas gemacht wird und das Ganze auch noch Dauerwohnraum bleiben soll. Er erinnert an die zum selben Objekt vorliegende Bauvoranfrage vom Frühjahr d.J. für den Umbau in zwei Ferienwohnungen im hinteren Teil. Hier müsse genau geprüft werden, ob das Gebäude nach dem Umbau  noch Bestandsschutz habe.

 

RM Weibels stellt die Frage, wie man insgesamt damit umgehe, dass die Grundfläche anschließend 35 m² größer wäre.

 

Die Ausschussvorsitzende erwidert, dass wenn das Gebäude im hinteren Teil abgerissen werde, dieser Teil dann keinen Bestand mehr habe und der Neubau dann evtl. zu groß sei. Bis zur Ratssitzung am 06.09.18 soll hierzu eine Zeichnung mit den jetzigen Maßen vom Bauherrn nachgereicht werden.

 

Nach Auffassung von BS Andreesen muss ganz klar feststehen, was und wie groß gebaut werden darf.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass der Landkreis entscheiden muss, ob das Gebäude auch nach dem Abriss/Neubau im hinteren Teil noch Bestandsschutz habe.

Bei der jetzigen Sitzung des Bauausschusses falle ja noch keine Entscheidung, wenn die Berechnung der jetzigen Grundfläche des Gesamtgebäudes bis zur Ratssitzung am 06.09. vorliege, könne auch eine Entscheidung getroffen werden.