Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgesehenen beiden  Dauerwohnungen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden.

 


Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert, dass das vorhandene Gebäude in zwei Dauerwohnungen umgestaltet wird und nicht wie in der Bauvoranfrage im Frühjahr abgerissen und durch zwei neue Baukörper mit überwiegend Ferienwohnungen ersetzt werde. Lediglich das kleine Nebengebäude soll zur privaten Nutzung umgebaut werden.

 

Auf die Nachfrage von RM Weibels, ob beim Nebengebäude, welches nach dem Umbau ein kleines Wohngebäude sei, die vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden, erwidert RM Klasing, dass die drei Meter zur Grenze eingehalten werden, die sechs Meter zwischen den beiden Gebäuden nicht. Er findet das Bauvorhaben toll, wer würde so etwas heute schon machen. Ob die Nutzung in dem Nebengebäude so zulässig sei, prüfe der Landkreis.

 

RM Weibels macht darauf aufmerksam, dass dies das Ergebnis des neuen B-Planes sei.