Sitzung: 23.08.2018 Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 01/064/2018
Der Bauausschuss empfiehlt, dem Rat zu beschließen:
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172
Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die
vorgesehenen beiden Dauerwohnungen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt
und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert, dass das vorhandene Gebäude in
zwei Dauerwohnungen umgestaltet wird und nicht wie in der Bauvoranfrage im Frühjahr
abgerissen und durch zwei neue Baukörper mit überwiegend Ferienwohnungen
ersetzt werde. Lediglich das kleine Nebengebäude soll zur privaten Nutzung
umgebaut werden.
Auf die Nachfrage von RM Weibels, ob beim Nebengebäude, welches nach dem
Umbau ein kleines Wohngebäude sei, die vorgeschriebenen Abstandsflächen
eingehalten werden, erwidert RM Klasing, dass die drei Meter zur Grenze
eingehalten werden, die sechs Meter zwischen den beiden Gebäuden nicht. Er
findet das Bauvorhaben toll, wer würde so etwas heute schon machen. Ob die
Nutzung in dem Nebengebäude so zulässig sei, prüfe der Landkreis.
RM Weibels macht darauf aufmerksam, dass dies das Ergebnis des neuen B-Planes sei.