Sitzung: 06.09.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 01/068/2018
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt den Haushalt 2018 in Form des vorgelegten Budgetplanes mit der
Haushaltssatzung für den Kernhaushalt und den Wirtschaftsplan für den
Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog“
Haushaltssatzung
der Gemeinde Spiekeroog für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 112 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde
Spiekeroog.in der Sitzung am 06.09.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge
auf
4.369.500 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen
auf
4.373.700 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge ..........0
Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendung auf 100 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 4.279.200
Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 4.067.300
Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 7.100 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
46.100 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit
95.000 Euro.
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes
4.286.300 Euro
- der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes
4.208.400 Euro.
§ 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf .210.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im
Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 700.000 Euro
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für
das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 380
v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 450
v. H.
2. Gewerbesteuer 380
v. H.
Der Wirtschaftsplan 2018 für den
Eigenbetrieb
„Kommunale Immobilien- u.
Grundstückswirtschaft Spiekeroog“
wird
§ 1
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 480.450 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 470.850 Euro
1.3 der ausserordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der ausserordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
festgesetzt;
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 480.450 Euro
2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 462.950 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionen auf 0 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionen auf 0 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 10.000 Euro
festgesetzt.
nachrichtlich:
Gesamtbetrag der Einzahlungen: 480.450 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen: 472.950 Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden keine veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 vom Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“
Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 80.000,00 Euro festgesetzt.
Herr Koffinke
erklärt anhand einer Präsentation wie sich die Einnahmen und Ausgaben 2018
zusammensetzen. Für 2019 erwartet er einen Defizit von 200.000€, der
insbesondere durch die diesjährigen ertragreichen Gewerbesteuereinnahmen
begründet ist.
RM Heusipp stellt
zu dem Haushaltsplan Nachfragen, die Herr Koffinke wie folgt begründet:
Der erhöhte
Personalaufwand begründet sich durch die zusätzliche halbe Stelle im
Kindergarten.
Einen Hausmeister,
der sich explizit um das Feuerwehrhaus kümmert und dafür bezahlt wird, sieht
der Stellenplan momentan nicht vor.
Die Einnahmen aus
der „Verwertung von Vermögensgegenständen“ nehmen seit 2016 ab, da über diese
Haushaltsstelle hauptsächlich die Gegenstände aus dem ehem. Wilbers-Gelände
veräußert wurden und mittlerweile nur noch ein kleiner Restposten vorhanden
ist.
Der Ansatz für die
Mitgliedsbeiträge ist auf 8.000€ angestiegen, da in vorherigen Jahren diese
Beträge falsch verbucht wurden, nun aber der korrekten Buchungsstelle
zugeordnet wurden.
Ebenso verhält es
sich mit den Konzessionsabgaben, die nun den richtigen buchungsstellen
zugewiesen worden sind.
Hinter den Kosten
für die Anmietung von Räumlichkeiten verbergen sich die Wohnungen der NSB, in
der gemeindeeigene Mitarbeiter wohnen.
Trotz Vertrages mit
der NSB über die Leerung der Mülleimer zahlt die Gemeinde jährlich einen
Nettobetrag von 3.000€.
Die Ausgaben für
die Pflege von Grünanlagen erhöhen sich durch die höheren Personalkosten. Die
Ausgaben sind zudem an die tatsächlichen Ist-Zahlen gebunden worden und die
Verteilungssätze wurden neu angepasst.
Im Zuge der
Entschuldungshilfe Schwimmbad stellte der Landkreis fest, der Gemeinde in Vergangenheit
zu viel gezahlt zu haben. Dies wird nun korrigiert.
Der Ansatz für den
Liquiditätskredit wurde erhöht, da rechtlich ein höherer Ansatz möglich ist.
Geplant ist jedoch weiterhin die Kosten für das Projekt „Achter d´ Diek“ aus
den vorhandenen Mitteln zu bestreiten.
Mittel für die
Anlegung des Wendehammers im Projekt sind unter der großen Summe von 2,936 Mio.
€ eingeplant.
Ob die Mittel für
die Unterhaltung der Reit- und Wanderwege ausreichend ist kann Herr Koffinke
nicht vorhersagen. Der Ansatz wird über die Reitwegeentschädigung von den
Reitern zu 100% wieder eingenommen.
Für die Förderung
von klein- und mittelständischen Betrieben ist kein Ansatz erfolgt, da bis dato
keine Förderanträge bei der Verwaltung eingegangen sind.
Die Auflösung des
Eigenbetriebes ist weiterhin angedacht, aufgrund der derzeitigen personellen
Situation im Rathaus jedoch nicht leistbar. U.a. weil der Landkreis zum
01.01.2019 das Berechnungssystem zur Abfallbeseitigung umstellt.
RM Klasing
kritisiert die Landesregierung für deren Berechnungsvorgaben, die Spiekeroog
als finanzstarke Kommune einstufen. Bereits vor 5 Jahren habe man dies bereits
diskutiert, geändert habe sich leider immer noch nichts.
Herr Koffinke
ergänzt dazu, dass der Wegfall der „Reichensteuer“ ausreichen würde, die
Grundsteuer nicht erhöhen zu müssen.
BM Piszczan will
sich bei einem Treffen am 17.9. mit den anderen Inseln darüber austauschen,
welche Sonderregelungen für die Inseln möglich sind. Das Land befürchtet
generell eine Überarbeitung des kompletten Finanzsystems und weiteren
Forderungen von anderen benachteiligten Kommunen, wie z.B. im Harz.
Lt. RM Germis
erhält die Gemeinde Baltrum eine Bedarfszuweisung in Millionenhöhe. BM Piszczan
vermutet, dass sich dahinter eher eine Entschuldungshilfe verbirgt.
RV Redelfs
kritisiert, dass an diesem Beispiel deutlich wird, dass die sparsamen Kommunen
nicht belohnt werden. Sie dankt Herrn Koffinke für die Präsentation. Dieser
stellt anschließend den Haushalt des Eigenbetriebs vor und macht darauf
aufmerksam, dass ab dem 01.01.2021 die Gemeinde verpflichtet wird Rechnungen
mit Mehrwertsteuer auszuweisen, was eine zusätzliche Mehrbelastung bedeutet
wird.
Zum Haushalt des Eigenbetriebes werden aus dem Gremium keine Nachfragen gestellt.