Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Haushalt 2018 in Form des vorgelegten Budgetplanes mit der Haushaltssatzung für den Kernhaushalt und den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog“

 

Haushaltssatzung

 

 

der Gemeinde Spiekeroog  für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog.in der Sitzung am 06.09.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                             4.369.500 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                                 4.373.700 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                                         ..........0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                                              100 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                     4.279.200 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                    4.067.300 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                                                        7.100 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                                                  46.100 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                                                           0 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                                                95.000 Euro.

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                             4.286.300 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                            4.208.400 Euro.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf .210.000 Euro festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 700.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                          380 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                              450 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                        380 v. H.

 

 

 

Der Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb

„Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“

wird

 

§ 1

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                480.450 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                     470.850 Euro

1.3 der ausserordentlichen Erträge auf                                                  0 Euro

1.4 der ausserordentlichen Aufwendungen auf                                      0 Euro

festgesetzt;

 

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf               480.450 Euro

2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf               462.950 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionen auf                                            0 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionen auf                                           0 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                              0 Euro

2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                     10.000 Euro

festgesetzt.

 

nachrichtlich:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                               480.450 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                              472.950 Euro

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden keine veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 vom Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 80.000,00 Euro festgesetzt.

 


Herr Koffinke erklärt anhand einer Präsentation wie sich die Einnahmen und Ausgaben 2018 zusammensetzen. Für 2019 erwartet er einen Defizit von 200.000€, der insbesondere durch die diesjährigen ertragreichen Gewerbesteuereinnahmen begründet ist.

 

RM Heusipp stellt zu dem Haushaltsplan Nachfragen, die Herr Koffinke wie folgt begründet:

Der erhöhte Personalaufwand begründet sich durch die zusätzliche halbe Stelle im Kindergarten.

 

Einen Hausmeister, der sich explizit um das Feuerwehrhaus kümmert und dafür bezahlt wird, sieht der Stellenplan momentan nicht vor.

 

Die Einnahmen aus der „Verwertung von Vermögensgegenständen“ nehmen seit 2016 ab, da über diese Haushaltsstelle hauptsächlich die Gegenstände aus dem ehem. Wilbers-Gelände veräußert wurden und mittlerweile nur noch ein kleiner Restposten vorhanden ist.

 

Der Ansatz für die Mitgliedsbeiträge ist auf 8.000€ angestiegen, da in vorherigen Jahren diese Beträge falsch verbucht wurden, nun aber der korrekten Buchungsstelle zugeordnet wurden.

 

Ebenso verhält es sich mit den Konzessionsabgaben, die nun den richtigen buchungsstellen zugewiesen worden sind.

 

Hinter den Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten verbergen sich die Wohnungen der NSB, in der gemeindeeigene Mitarbeiter wohnen.

 

Trotz Vertrages mit der NSB über die Leerung der Mülleimer zahlt die Gemeinde jährlich einen Nettobetrag von 3.000€.

 

Die Ausgaben für die Pflege von Grünanlagen erhöhen sich durch die höheren Personalkosten. Die Ausgaben sind zudem an die tatsächlichen Ist-Zahlen gebunden worden und die Verteilungssätze wurden neu angepasst.

 

Im Zuge der Entschuldungshilfe Schwimmbad stellte der Landkreis fest, der Gemeinde in Vergangenheit zu viel gezahlt zu haben. Dies wird nun korrigiert.

 

Der Ansatz für den Liquiditätskredit wurde erhöht, da rechtlich ein höherer Ansatz möglich ist. Geplant ist jedoch weiterhin die Kosten für das Projekt „Achter d´ Diek“ aus den vorhandenen Mitteln zu bestreiten.

Mittel für die Anlegung des Wendehammers im Projekt sind unter der großen Summe von 2,936 Mio. € eingeplant.

 

Ob die Mittel für die Unterhaltung der Reit- und Wanderwege ausreichend ist kann Herr Koffinke nicht vorhersagen. Der Ansatz wird über die Reitwegeentschädigung von den Reitern zu 100% wieder eingenommen.

 

Für die Förderung von klein- und mittelständischen Betrieben ist kein Ansatz erfolgt, da bis dato keine Förderanträge bei der Verwaltung eingegangen sind.

 

Die Auflösung des Eigenbetriebes ist weiterhin angedacht, aufgrund der derzeitigen personellen Situation im Rathaus jedoch nicht leistbar. U.a. weil der Landkreis zum 01.01.2019 das Berechnungssystem zur Abfallbeseitigung umstellt.

 

RM Klasing kritisiert die Landesregierung für deren Berechnungsvorgaben, die Spiekeroog als finanzstarke Kommune einstufen. Bereits vor 5 Jahren habe man dies bereits diskutiert, geändert habe sich leider immer noch nichts.

 

Herr Koffinke ergänzt dazu, dass der Wegfall der „Reichensteuer“ ausreichen würde, die Grundsteuer nicht erhöhen zu müssen.

 

BM Piszczan will sich bei einem Treffen am 17.9. mit den anderen Inseln darüber austauschen, welche Sonderregelungen für die Inseln möglich sind. Das Land befürchtet generell eine Überarbeitung des kompletten Finanzsystems und weiteren Forderungen von anderen benachteiligten Kommunen, wie z.B. im Harz.

 

Lt. RM Germis erhält die Gemeinde Baltrum eine Bedarfszuweisung in Millionenhöhe. BM Piszczan vermutet, dass sich dahinter eher eine Entschuldungshilfe verbirgt.

 

RV Redelfs kritisiert, dass an diesem Beispiel deutlich wird, dass die sparsamen Kommunen nicht belohnt werden. Sie dankt Herrn Koffinke für die Präsentation. Dieser stellt anschließend den Haushalt des Eigenbetriebs vor und macht darauf aufmerksam, dass ab dem 01.01.2021 die Gemeinde verpflichtet wird Rechnungen mit Mehrwertsteuer auszuweisen, was eine zusätzliche Mehrbelastung bedeutet wird.

 

Zum Haushalt des Eigenbetriebes werden aus dem Gremium keine Nachfragen gestellt.