Sitzung: 06.09.2018 Rat der Gemeinde Spiekeroog
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 01/069/2018
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderats der
Gemeinde Spiekeroog beschließt die :
- Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der
Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Spiekeroog
vom 23.03.2012
Aufgrund der §§ 10,
58, 111 Abs. 1 und 112 Abs. 2 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) i.d.F. vom 17.11.2011 (Nds. GVBl. S. 422), des § 1 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007, (Nds. GVBl. S. 41), geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09.12.2011 (Nds. GVBl. S. 471), der §§ 1 und
25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) i.d.F. vom 19.12.2008 (BGBl. I S.
2794), der §§ 1 und 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i.d.F. vom
07.12.2011 (BGBl. I S. 2592) und des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der
Festsetzung und Erhebung der Realsteuern auf die hebeberechtigten Gemeinden
(Realsteuer-Erhebungsgesetz) i.d.F. vom 22.12.1981 (Nds. GVBl. S. 423) hat der
Rat der Gemeinderat Spiekeroog in seiner Sitzung am 06.09.2018 folgende Satzung
über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung)
beschlossen:
§ 1
Der § 1 Punkt 1b der
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
(Hebesatzsatzung) der Gemeinde Spiekeroog 1 wird wie folgt neu gefasst:
b) für die
Grundstücke (Grundsteuer B) 600 v.H.,
§ 2
Diese Satzung tritt
zum 01. Januar 2019 in Kraft.
Spiekeroog, am
07.09.2018
Piszczan (L. S.)
Bürgermeister
Gemeindekämmerer Björn Koffinke erklärt, dass
er ein jährliches Defizit im Gemeindehaushalt von 150.000 – 200.000 € für die
kommenden Jahre befürchtet. Daher hält er die Anhebung der Grundsteuer für
unausweichlich. Von den guten Gewerbesteuereinnahmen profitiert die Gemeinde
nur teilweise, da nach seiner Berechnung lediglich 38Cent pro eingenommenen
Euro in der Gemeinde verbleiben. Der Rest ist direkt oder indirekt an den
Landkreis abzuführen.
Das geschilderte Defizit ist lt. Herrn Koffinke
in den steigenden Mehrausgaben (Tariferhöhung, Ausgaben für die Umstellung auf
das Dokumentenmanagementsystem) begründet. Für ihn sind die wenigen
freiwilligen Ausgaben, die die Verwaltung tätigt, nicht weiter kürzbar. Die
geplante Steuererhöhung dürfte Mehreinnahmen von 85.000€ einbringen.
RM Heusipp hält eine Erhöhung um 150
Prozentpunkte für stark übertrieben. Sie befürchtet, dass die Vermieter diese
Steuererhöhung auf die Mieter umlegen werden und dadurch die Wohnkosten weiter
steigen. Zudem kritisiert sie, dass nicht über eine Erhöhung der
Zweitwohnsitzsteuer nachgedacht worden ist.
Herr Koffinke hält eine Anhebung der Zweitwohnsitzsteuer
zu diesem Zeitpunkt für rechtlich bedenklich. Weiter rechnet er vor, dass sich
in den letzten beiden Jahren die Zahl der Steuerpflichtigen jeweils um 5
reduziert hat, da viele Zweitwohnsitzbesitzer durch die Steuer nicht in ihrem
Eigentum auf der Insel wohnen, um so nicht steuerpflichtig zu werden, sondern
stattdessen in fremdes Eigentum ziehen.
BM Piszczan ergänzt, dass eine Erhöhung der
Zweitwohnsitzsteuer lt. OVG-Urteil nur in bestimmten Abständen möglich
ist.
RM Heusipp möchte wissen, ob der damalige
Ratsbeschluss, die Ratsmitglieder Breuer und Weibels mit der Erstellung eines
Mietspiegels zu beauftragen, umgesetzt worden ist.
Herr Koffinke sieht im Hinblick auf die
derzeitige personelle Situation im Rathaus, keine Möglichkeit diesen Mietspiegel
zu erstellen. Zudem sei für ihn rechtlich fraglich, ob die Mietpreise für
Dauer- und/oder Ferienwohnungen berücksichtigt werden sollten.
BM Piszczan ergänzt, dass der ehem.
Sachbearbeiter des Steueramtes eine Abfrage bei den Vermietern von Dauerwohnungen
durchgeführt hat. Das Ergebnis ist jedoch nicht verwertbar genug, um einen
aussagekräftigen Mietspiegel zu erstellen.
RM Warenski hält die Steuererhöhung für
akzeptabel, um auch in Zukunft handlungsfähig zu sein. Zudem verbindet er dies
mit der Hoffnung den Haushalt für 2019 eher und evtl. auch als Doppelhaushalt
beschließen zu können.
Auch RM Breuer hält eine solche Steuererhöhung
für notwendig und gibt zu Bedenken, dass diese, sollten sich neue
Einnahmequellen auftun, auch wieder gesenkt werden könnte.
RV Redelfs lobt die gute Vorbereitung seitens der Verwaltung. Für sie ist die Erhöhung der Grundsteuer bei der generellen Preissteigerung nur logisch und nachvollziehbar.