Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderats der Gemeinde Spiekeroog beschließt die :

 

  1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Spiekeroog vom 23.03.2012

 

Aufgrund der §§ 10, 58, 111 Abs. 1 und 112 Abs. 2 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.d.F. vom 17.11.2011 (Nds. GVBl. S. 422), des § 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007, (Nds. GVBl. S. 41), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09.12.2011 (Nds. GVBl. S. 471), der §§ 1 und 25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) i.d.F. vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), der §§ 1 und 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i.d.F. vom 07.12.2011 (BGBl. I S. 2592) und des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern auf die hebeberechtigten Gemeinden (Realsteuer-Erhebungsgesetz) i.d.F. vom 22.12.1981 (Nds. GVBl. S. 423) hat der Rat der Gemeinderat Spiekeroog in seiner Sitzung am 06.09.2018 folgende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) beschlossen:

 

§ 1

 

Der § 1 Punkt 1b der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Spiekeroog 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600 v.H.,

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.

Spiekeroog, am 07.09.2018

 

Piszczan (L. S.)

Bürgermeister

 


Gemeindekämmerer Björn Koffinke erklärt, dass er ein jährliches Defizit im Gemeindehaushalt von 150.000 – 200.000 € für die kommenden Jahre befürchtet. Daher hält er die Anhebung der Grundsteuer für unausweichlich. Von den guten Gewerbesteuereinnahmen profitiert die Gemeinde nur teilweise, da nach seiner Berechnung lediglich 38Cent pro eingenommenen Euro in der Gemeinde verbleiben. Der Rest ist direkt oder indirekt an den Landkreis abzuführen.

Das geschilderte Defizit ist lt. Herrn Koffinke in den steigenden Mehrausgaben (Tariferhöhung, Ausgaben für die Umstellung auf das Dokumentenmanagementsystem) begründet. Für ihn sind die wenigen freiwilligen Ausgaben, die die Verwaltung tätigt, nicht weiter kürzbar. Die geplante Steuererhöhung dürfte Mehreinnahmen von 85.000€ einbringen.

RM Heusipp hält eine Erhöhung um 150 Prozentpunkte für stark übertrieben. Sie befürchtet, dass die Vermieter diese Steuererhöhung auf die Mieter umlegen werden und dadurch die Wohnkosten weiter steigen. Zudem kritisiert sie, dass nicht über eine Erhöhung der Zweitwohnsitzsteuer nachgedacht worden ist.

Herr Koffinke hält eine Anhebung der Zweitwohnsitzsteuer zu diesem Zeitpunkt für rechtlich bedenklich. Weiter rechnet er vor, dass sich in den letzten beiden Jahren die Zahl der Steuerpflichtigen jeweils um 5 reduziert hat, da viele Zweitwohnsitzbesitzer durch die Steuer nicht in ihrem Eigentum auf der Insel wohnen, um so nicht steuerpflichtig zu werden, sondern stattdessen in fremdes Eigentum ziehen.

BM Piszczan ergänzt, dass eine Erhöhung der Zweitwohnsitzsteuer lt. OVG-Urteil nur in bestimmten Abständen möglich ist. 

RM Heusipp möchte wissen, ob der damalige Ratsbeschluss, die Ratsmitglieder Breuer und Weibels mit der Erstellung eines Mietspiegels zu beauftragen, umgesetzt worden ist.

Herr Koffinke sieht im Hinblick auf die derzeitige personelle Situation im Rathaus, keine Möglichkeit diesen Mietspiegel zu erstellen. Zudem sei für ihn rechtlich fraglich, ob die Mietpreise für Dauer- und/oder Ferienwohnungen berücksichtigt werden sollten.

BM Piszczan ergänzt, dass der ehem. Sachbearbeiter des Steueramtes eine Abfrage bei den Vermietern von Dauerwohnungen durchgeführt hat. Das Ergebnis ist jedoch nicht verwertbar genug, um einen aussagekräftigen Mietspiegel zu erstellen.

RM Warenski hält die Steuererhöhung für akzeptabel, um auch in Zukunft handlungsfähig zu sein. Zudem verbindet er dies mit der Hoffnung den Haushalt für 2019 eher und evtl. auch als Doppelhaushalt beschließen zu können.

Auch RM Breuer hält eine solche Steuererhöhung für notwendig und gibt zu Bedenken, dass diese, sollten sich neue Einnahmequellen auftun, auch wieder gesenkt werden könnte.

RV Redelfs lobt die gute Vorbereitung seitens der Verwaltung. Für sie ist die Erhöhung der Grundsteuer bei der generellen Preissteigerung nur logisch und nachvollziehbar.